Nutzungsbedingungen


1.1 Das Medienzentrum Frankfurt e.V. ist eine Serviceeinrichtung für die Schulen des Schulträgers und die Kindertagesstätten in Frankfurt. Des weiteren steht sie auch für angeschlossene Privatschulen und für die außerschulische und kulturelle Medienarbeit in der Jugend- und Erwachsenenbildung zur Verfügung.

 

1.2 Gemeinnützige Vereine können die Dienstleistungen des Medienzentrums in Anspruch nehmen, Privatpersonen und Unternehmen nur in Ausnahmefällen. Die Entscheidung trifft insoweit die Leitung des Medienzentrums.

 

1.3 Nicht angeschlossene Privatschulen, Vereine und Privatpersonen haben in der Regel Pflege- und Wartungsentgelte zu zahlen. Über Ausnahmen entscheidet die Leitung des Medienzentrums.

 

1.4 Der Benutzer/Die Benutzerin haftet bei Verlust oder Beschädigung für alle Schäden, die an den entliehenen Medien und Geräten entstehen und die in ursächlichem Zusammenhang mit der Benutzung stehen, und zwar in Höhe des Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungspreises.

 

1.5 Für jede Überlassung ist ein schriftlicher Vertrag (Verleihschein) zu schließen. Ausreichend ist jedoch auch ein entsprechender Buchungsvorgang im Verleihsystem.

 

1.6 Mit dem Entleihen von Medien und Geräten erkennt die Benutzerin/der Benutzer die Benutzungs- und Pflege- und Wartungsentgeltordnung an.

 

1.7 Benutzungsdauer

 

1.7.1 Schulen und hessische Medienzentren: Ein Verleihvorgang bezieht sich auf den Zeitraum von einer Woche. Eine längere Benutzungsdauer ist bei vorheriger Angabe des Zeitraums möglich. Bei Geräten wird die Ausleihdauer im Einzelfall vereinbart.

 

1.7.2 Andere: Die übliche Benutzungsdauer beträgt einen Tag (24 Std.), wobei das Wochenende (Fr. - Mo.) als zwei Tage zählt. Eine längere Ausleihe ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung möglich.

 

2 Verleihbedingungen für Medien

 

2.1 Medien dürfen aus urheberrechtlichen Gründen nur von Benutzern entliehen werden, die diese im Rahmen ihrer Aufgaben in nicht gewerblichen Veranstaltungen einsetzen. Für die Einhaltung urheberrechtlicher Auflagen oder die Abrechnung eventuell anfallender GEMA Gebühren sind die Benutzerin bzw. der Benutzer verantwortlich.

 

2.2 Medien für Schulen in Frankfurt werden zur Zeit zweimal wöchentlich an die Poststelle des Stadtschulamts ausgeliefert. Ein Schadenersatzanspruch an das Medienzentrum Frankfurt bei nicht rechtzeitigem Zugang der Medien ist ausgeschlossen. Persönliche Abholung und Rückgabe sind möglich. Falls Medien per Post oder UPS zugestellt werden, hat der Benutzer/ die Benutzerin für eine rechtzeitige Rücksendung zu sorgen.

 

2.3 Beschädigte Medien dürfen nicht selbst repariert werden. Filme sollen nach Benutzung nicht, Video- und Tonkassetten dagegen sollen zurückgespult werden.

 

2.4 Die Mediennutzung erfolgt mit Ausnahme von Ziffer 1.3 unentgeltlich.

 

2.5 Die Nutzungsvereinbarung für Online-Medien sind den separaten Vereinbarungen zu entnehmen.

 

3 Spezielle Verleihbedingungen für Geräte

 

3.1 Entleiher haften grundsätzlich für die ausgeliehenen Geräte.

 

4 Transport

 

Das Medienzentrum Frankfurt e.V. übernimmt, mit Ausnahme der in 2.2 genannten Schulen, weder Transporte noch Transportkosten. Medien und Geräte sind zu den vereinbarten Terminen und zu den Öffnungszeiten des Medienzentrums abzuholen und zurückzugeben.

 

5 Benutzungsentgelte

 

5.1 Die Pflege- und Wartungsentgelte werden vom Vorstand des Medienzentrum Frankfurt e.V. festgelegt.

 

5.2 Werden Medien und/oder Geräte nicht am vereinbarten Termin zurückgegeben, so kann für jeden angefangenen Tag das Doppelte der Pflege- oder Wartungsgebühr in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch für Benutzer/Benutzerinnen, für die Geräte bzw. Medien unentgeltlich zur Verfügung stehen.

 

5.3 Müssen im Einzelfall Medien oder Geräte von dem Medienzentrum zurückgeholt werden, ist eine Aufwandsentschädigung von wenigstens 75,00 € zu zahlen.

 

5.4 Kosten bei Überziehung der Ausleihfrist werden auch für die Benutzer/Benutzerinnen fällig, für die Geräte bzw. Medien unentgeltlich zur Verfügung stehen.