By Merten Giesen on Donnerstag, 31. Januar 2019
Category: Urheberrecht

Urheberrecht und Schule - Gesamtvertrag mit der VG Wort

Seit dem 01.Januar 2019 gelten auch in Hessen wieder klare Regelungen zum Thema "Kopieren, Scannen und Digitalisieren" von Unterrichtswerken. Damit wurde die zuvor bestehende Grauzone die das geformierte UrhWissG, welches im März 2018 in Kraft getreten ist, bzgl. der nutzung von Unterrichtswerken erzeugt hatte, geregelt. Auf der Seite des Verband Bildungsmedien e. V. www.schulbuchkopie.de wird die aktuelle Regelung kurz und knapp erklärt, den vollständigen Gesamtvertrag finden Sie beispielsweise hier: Gesamtvertrag Vervielfältigung an Schulen

Die KollegInnen aus Baden-Württemberg haben das auf ihrer Infoseite auch noch einmal vollständig dargestellt:

Urheberrecht in der Schule (Stand Januar 2019)

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