By Merten Giesen on Montag, 28. Mai 2018
Category: Aktuelles

Datenschutz in der Schule (DSGVO)

​Auf dieser Seite versuchen wir Ihnen eine Hilfestellung zu geben, um das Thema Datenschutz an ihrer Schule - vornehmlich mit Blick auf die Internetseite der Schule - zu entlasten. Dazu sammeln wir einschlägige Informationen und stellen diese für Sie hier an dieser Stelle zusammen. Durch die EU-DSGVO haben sich Änderungen ergeben, die für viel Verunsicherung bei Schulen geführt habeb, mit Hilfe dieser Zusammenstellung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe geben. Die hier gemachten Empfehlungen haben aber natürlich nicht den verbindlichen Charakter einer Rechtsempfehlung.

Das Kultusministerium Baden-Würtemmberg hat einige nützliche Materialien bereitgestellt:

IT.KULTUS-BW - Datenschutz an Schulen

Jede Schule, die einen Internetauftritt hat, muss entsprechende Rechtsvorschriften beachten. Hieraus ergeben sich auch Informationspflichten, wie beispielsweise das Impressum und eine Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung muss auf jeder Seite/Unterseite mit einem Klick einsehbar sein. Das Impressum mit jeweils zwei Klicks. Hierdurch ergibt sich, dass es sinnvoll ist, beide Seiten bspw. im Footer der Seite oder im Hauptmenü direkt zu verlinken. Innerhalb des Impressums muss die Schule gemäß Art. 37 Abs. 7 EU-DSGVO die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Schule veröffentlichen.

In den Hinweisen zu Angaben im Internetauftritt von Schulen finden Sie Mustererklärungen für das Impressum und die Datenschutzerklräung ihrer Schule. Diese können als geeigneter Steinbruch für Ihre konkrete Ausarbeitung dienen.

Sehr umfangreich ist Handreichung "Schule.Medien.Recht. – Ein juristischer Wegweiser zum Einsatz digitaler Medien in der Schule" des pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz. Es bietet grundsätzliche Informationen zum gesamten Themenbereich und kann hier eingesehen werden.

Für die Datenschutzerklärung lohnt sich auch ein Blick auf die entsprechende Variante des hessischen Datenschutzes:

Datenschutzerklärung | Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Sobald es von Seiten des Hessischen Kultusministeriums eine offizielle Information gibt, diese ist in Aussicht gestellt worden, werden wir sie hier für Sie verlinken.