Filmnutzung in Schule

MZ2016-8

Momentan versendet die MPLC Deutschland GmbH Schreiben, in denen auf die Lizenzierungspflicht bei Filmnutzungen hingewiesen wird. Diese Lizenzierungspflicht besteht und ist im §22 Urheberrechtsgesetz verankert. Allerdings sind die im Angebot enthaltenen Filmwerke nicht oder nur eingeschränkt im Unterricht einsetzbar, da es sich bei den vertretenen Partnern um namhafte Spielfilmproduzenten, insbesondere Hollywoodstudios (WaltDisney, Warner Bros. DreamWorks, Pixar), handelt. Sicher sind auch Spielfilme gewinnbringend im Unterricht integrierbar, allerdings kaufen wir diese speziellen Spielfilme mit den für den Einsatz in Schulen erforderlichen Rechten. Wir freuen uns über entsprechende Hinweise, welche Spielfilme oder Literaturverfilmungen Sie für Ihren Unterricht verwenden wollen und werden diese zeitnah mit den entsprechenden Lizenzen anschaffen, sofern diese verfügbar sind.  

Die gesetzlichen Grundlagen für die Filmnutzung in der Schule regelt das Urheberrechtsgesetz. Das Gesetz wurde am 01.09.2017 (BGBl. I. S. 3346) geändert. Die Änderungen treten am 01.03.2018 in Kraft und sind dann im Gesetzestext nachlesbar. Neu eingeführt werden die Artikel 60a und 60b, die sich speziell auf den Einsatz von urheberrechtlich geschützten Werken im Unterricht beziehen. 

Folgende Fakten haben aber nach wie vor Bestand:
Jede nichtlizenzierte öffentliche Aufführung eines Filmwerks stellt einen urheberrechtlichen Verstoß dar und kann dementsprechend geahndet werden. Zu nichtlizenzierten Filmvorführungen zählen unter anderem die Vorführung von privat erworbenen Filmwerken oder von Filmen, die auf Videoplattformen (z.B. youtube) verbreitet werden. Kinofilme dürfen sogar erst 2 Jahre nach der Premiere für öffentliche Aufführungen genutzt werden.

Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass Sie bei uns im Medienzentrum kostenfrei hochwertige Unterrichtsfilme entleihen können. Viele der Filme und Unterrichtsmaterialien können Sie zudem auch downloaden, direkt im Unterricht zeigen oder auch Ihren Schülerinnen und Schülern zugänglich machen.

Auf unserer Webseite können Sie sich gern über unser vielfältiges Angebot informieren. Hier können Sie auch unser komplettes Angebot an Unterrichtsmaterialen sichten. Als Medienzentrum kaufen wir natürlich alle Filme mit den entsprechenden Lizenzen.

Weiterführende Informationen zum Thema Urheberrecht finden Sie auch in dieser Handreichung:

Leitfaden Urheberrecht

Hessisches Kultusministerium

Das vielfältige kulturelle Leben einer Schule und ein praxisorientierter Unterricht leben von Aufführungen, Lesungen, Konzerten und Ausstellungen in oft interdisziplinärer Konzeption. Dabei werden Schulen und Lehrkräfte mit Fragen nach dem Urheberrecht und den Verwertungsrechten konfrontiert, die Künstlern und Schriftstellern den Schutz ihres geistigen Eigentums zusichern. Lehrkräfte brauchen Rechtssicherheit, um sich im kulturellen Raum Schule sicher bewegen zu können. Für den schulischen Bereich sieht daher das Urheberrecht spezielle Regelungen vor, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Nutzung geschützter Werke erlaubt. Die vorliegende Handreichung soll Lehrenden wie Lernenden als Leitfaden durch das Urheberrecht dienen, sie für mögliche Konflikte mit dem Urheberrecht sensibilisieren und helfen, diese von vornherein zu vermeiden.

 https://kultur.bildung.hessen.de/theater/info_unterricht/hkm_leitfaden_urheberrecht_fuer_die_kulturelle_praxis.pdf


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