Datenschutz Hinweise für informationstechnische Geräte


Folgende Erklärung müssen Sie beim Verleihvorgang zur Kenntnis nehmen und durch Unterschrift bestätigen:

Auf Mediengeräten fallen unter Umständen sensible personenbezogene Daten an und der Verleiher trägt Sorge dafür, dass diese nicht in Kenntnis Dritter geraten. Mit der Ausleihe verpflichte ich mich diese Daten (besonders Fotos und Filmaufnahmen) vor Rückgabe zu löschen. Sollten sich auf den Mediengeräten Daten Dritter befinden, informiere ich den Verleiher umgehend über diesen Sachverhalt. Insbesondere ist es mir untersagt, diese Daten zu kopieren, weiterzuleiten oder für eigene Zwecke zu nutzen. 

Es ist mir zudem nicht erlaubt, auf Mediengeräten Software zu installieren, von installierter Software Kopien zu erstellen oder Lizenzschlüssel auszulesen. Generell unzulässig ist das Zugreifen auf oder das Speichern von Material, das von anderen Personen als geschmacklos, Anstoß erregend oder respektlos angesehen werden könnte; Beispiele hierfür sind Material, das sexuell eindeutige Bilder und Beschreibungen enthält, illegale Aktionen oder Intoleranz gegen Andere befürwortet.

 

Nutzungsbedingungen Geräteverleih


1.1 Das Medienzentrum Frankfurt e.V. ist eine Serviceeinrichtung für die Schulen des Schulträgers und die Kindertagesstätten in Frankfurt. Des weiteren steht sie auch für angeschlossene Privatschulen und für die außerschulische und kulturelle Medienarbeit in der Jugend- und Erwachsenenbildung zur Verfügung.

1.2 Gemeinnützige Vereine können die Dienstleistungen des Medienzentrums in Anspruch nehmen, Privatpersonen und Unternehmen nur in Ausnahmefällen. Die Entscheidung trifft insoweit die Leitung des Medienzentrums.

1.3 Nicht angeschlossene Privatschulen, Vereine und Privatpersonen haben in der Regel Pflege- und Wartungsentgelte zu zahlen. Über Ausnahmen entscheidet die Leitung des Medienzentrums.

1.4 Der Benutzer/Die Benutzerin haftet bei Verlust oder Beschädigung für alle Schäden, die an den entliehenen Geräten entstehen und die in ursächlichem Zusammenhang mit der Benutzung stehen, und zwar in Höhe des Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungspreises.

1.5 Für jede Überlassung ist ein schriftlicher Vertrag (Verleihschein) zu schließen. Ausreichend ist jedoch auch ein entsprechender Buchungsvorgang im Verleihsystem.

1.6 Mit dem Entleihen von Geräten erkennt die Benutzerin/der Benutzer die Benutzungs- und Pflege- und Wartungsentgeltordnung an.

1.7 Benutzungsdauer

1.7.1 Schulen: Ein Verleihvorgang bezieht sich auf den Zeitraum von 14 Tagen. Eine längere Benutzungsdauer ist bei vorheriger Angabe des Zeitraums in Ausnahmefällen und bei Verfügbarkeit der Gerätegruppe möglich. 

1.7.2 Einrichtungen der Jugendhilfe Frankfurt: Der Standardverleihvorgang beträgt auch hier 14 Tage, kann aber auf die Projektdauer bei entsprechender Rücksprache und bei Verfügbarkeit der Gerätegruppen erweitert werden. 

1.7.3 Andere: Die übliche Benutzungsdauer beträgt einen Tag (24 Std.), wobei das Wochenende (Fr. - Mo.) als zwei Tage zählt. Eine längere Ausleihe ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung möglich.

2. Transport: Das Medienzentrum Frankfurt e.V. übernimmt weder Transporte noch Transportkosten. Geräte sind zu den vereinbarten Terminen und zu den Öffnungszeiten des Medienzentrums abzuholen und zurückzugeben.

3. Benutzungsentgelte

3.1 Die Pflege- und Wartungsentgelte werden vom Vorstand des Medienzentrum Frankfurt e.V. festgelegt.

3.2 Werden Geräte nicht am vereinbarten Termin zurückgegeben, so kann für jeden angefangenen Tag das Doppelte der Pflege- oder Wartungsgebühr in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch für Benutzer/Benutzerinnen, für die Geräte bzw. Medien unentgeltlich zur Verfügung stehen.

3.3 Müssen im Einzelfall Medien oder Geräte von dem Medienzentrum zurückgeholt werden, ist eine Aufwandsentschädigung von wenigstens 75,00 € zu zahlen.

 

Pflege- und Wartungsentgelte 


Schulen und KiTas

Für Schulen und KiTas in Trägerschaft der Stadt Frankfurt sowie Privatschulen und Institutionen, die Mitglied im Verbund der hessischen Medienzentren sind (Verbundsschulen), ist der Verleih generell kostenfrei.

Jugendhilfe Einrichtungen

Für Einrichtungen der Jugendhilfe der Stadt Frankfurt (nach Maßgabe des Jugend- und Sozialamt Frankfurt) ist der Verleih der Geräte kostenfrei.

andere Bildungseinrichtungen Frankfurts

Für Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Vereine mit städtischer Trägerschaft oder städtischer Unterstützung (ohne kommerzielle Nutzung der Verleihgeräte) ist es möglich eine individuelle Fallpauschale zu vereinbaren. Die Pauschale richtet sich nach Bildungszweck und Kooperationsbezügen zur Stadt bzw. zum Medienzentrum und erfolgt nach Absprache. 

Alle anderen

Für alle anderen Institutionen oder Zwecke ist ein Verleih nur möglich, sofern von oben genannten Bezugsgruppen kein Bedarf erwartbar ist. Das Entgelt richtet sich nach dem Warenwert der Verleihtechnik und beträgt etwa 10% des Wiederbeschaffungswerts der Technik pro Verleihtag. Eine entsprechende Rechnungsstellung erfolgt nach Absprache. Ein einmal erfolgter und abgeschlossener Verleihvorgang stellt keine automatische Berechtigung zum Bezug bei erneuter Anfrage nach sich.