Technik- und Geräteverleih

Der Technik- und Geräteverleih des Medienzentrums bietet die regionale Verfügbarkeit innovativer Medientechnik für die Bildungsarbeit in Frankfurt am Main. Schulen der Stadt Frankfurt und Einrichtungen der Jugendhilfe Frankfurt können für ihre (medien-)pädagogischen Projekte bei uns diejenige Technik ausleihen, die nicht zur Regelausstattung der Einrichtungen gehört. Untenstehende finden Sie einen Überblick über die verfügbare Technik, sie reicht von Mikrofonen über Videokameras bis hin zu programmierbaren Drohnen.

Der Technik- und Geräteverleih erfolgt in der Regel kostenfrei und für einen Verleihzeitraum von 14 Tagen, bitte beachten Sie hierzu die untenstehenden Informationen zu unseren Bezugsgruppen. Die Geräte können je nach Zugehörigkeit für den Verleihzeitraum versichert werden, bitte beachten Sie hierzu die untenstehenden Versicherungsbedingungen. Für informationstechnische Geräte (Laptops, iPads, Geräte mit Speicherkarten) gelten zusätzliche Datenschutzregelungen, bitte beachten Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen.

Geräteliste |   Bezugsgruppen |   Versicherungsbedingungen |  Nutzungsbedingungen

 

Datenschutz Hinweise für informationstechnische Geräte


Folgende Erklärung müssen Sie beim Verleihvorgang zur Kenntnis nehmen und durch Unterschrift bestätigen:

Auf Mediengeräten fallen unter Umständen sensible personenbezogene Daten an und der Verleiher trägt Sorge dafür, dass diese nicht in Kenntnis Dritter geraten. Mit der Ausleihe verpflichte ich mich diese Daten (besonders Fotos und Filmaufnahmen) vor Rückgabe zu löschen. Sollten sich auf den Mediengeräten Daten Dritter befinden, informiere ich den Verleiher umgehend über diesen Sachverhalt. Insbesondere ist es mir untersagt, diese Daten zu kopieren, weiterzuleiten oder für eigene Zwecke zu nutzen. 

Es ist mir zudem nicht erlaubt, auf Mediengeräten Software zu installieren, von installierter Software Kopien zu erstellen oder Lizenzschlüssel auszulesen. Generell unzulässig ist das Zugreifen auf oder das Speichern von Material, das von anderen Personen als geschmacklos, Anstoß erregend oder respektlos angesehen werden könnte; Beispiele hierfür sind Material, das sexuell eindeutige Bilder und Beschreibungen enthält, illegale Aktionen oder Intoleranz gegen Andere befürwortet.

 

Nutzungsbedingungen Geräteverleih


1.1 Das Medienzentrum Frankfurt e.V. ist eine Serviceeinrichtung für die Schulen des Schulträgers und die Kindertagesstätten in Frankfurt. Des weiteren steht sie auch für angeschlossene Privatschulen und für die außerschulische und kulturelle Medienarbeit in der Jugend- und Erwachsenenbildung zur Verfügung.

1.2 Gemeinnützige Vereine können die Dienstleistungen des Medienzentrums in Anspruch nehmen, Privatpersonen und Unternehmen nur in Ausnahmefällen. Die Entscheidung trifft insoweit die Leitung des Medienzentrums.

1.3 Nicht angeschlossene Privatschulen, Vereine und Privatpersonen haben in der Regel Pflege- und Wartungsentgelte zu zahlen. Über Ausnahmen entscheidet die Leitung des Medienzentrums.

1.4 Der Benutzer/Die Benutzerin haftet bei Verlust oder Beschädigung für alle Schäden, die an den entliehenen Geräten entstehen und die in ursächlichem Zusammenhang mit der Benutzung stehen, und zwar in Höhe des Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungspreises.

1.5 Für jede Überlassung ist ein schriftlicher Vertrag (Verleihschein) zu schließen. Ausreichend ist jedoch auch ein entsprechender Buchungsvorgang im Verleihsystem.

1.6 Mit dem Entleihen von Geräten erkennt die Benutzerin/der Benutzer die Benutzungs- und Pflege- und Wartungsentgeltordnung an.

1.7 Benutzungsdauer

1.7.1 Schulen: Ein Verleihvorgang bezieht sich auf den Zeitraum von 14 Tagen. Eine längere Benutzungsdauer ist bei vorheriger Angabe des Zeitraums in Ausnahmefällen und bei Verfügbarkeit der Gerätegruppe möglich. 

1.7.2 Einrichtungen der Jugendhilfe Frankfurt: Der Standardverleihvorgang beträgt auch hier 14 Tage, kann aber auf die Projektdauer bei entsprechender Rücksprache und bei Verfügbarkeit der Gerätegruppen erweitert werden. 

1.7.3 Andere: Die übliche Benutzungsdauer beträgt einen Tag (24 Std.), wobei das Wochenende (Fr. - Mo.) als zwei Tage zählt. Eine längere Ausleihe ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung möglich.

2 Transport: Das Medienzentrum Frankfurt e.V. übernimmt weder Transporte noch Transportkosten. Geräte sind zu den vereinbarten Terminen und zu den Öffnungszeiten des Medienzentrums abzuholen und zurückzugeben.

3 Benutzungsentgelte

3.1 Die Pflege- und Wartungsentgelte werden vom Vorstand des Medienzentrum Frankfurt e.V. festgelegt.

3.2 Werden Geräte nicht am vereinbarten Termin zurückgegeben, so kann für jeden angefangenen Tag das Doppelte der Pflege- oder Wartungsgebühr in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch für Benutzer/Benutzerinnen, für die Geräte bzw. Medien unentgeltlich zur Verfügung stehen.

3.3 Müssen im Einzelfall Medien oder Geräte von dem Medienzentrum zurückgeholt werden, ist eine Aufwandsentschädigung von wenigstens 75,00 € zu zahlen.

 

Pflege- und Wartungsentgelte 


 

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