Versicherungsbedingungen 

Erfahrungsgemäß werden die ausgeliehenen Geräten von Schüler:innen, Teilnehmenden von Projekten, Kindern und Jugendlichen sehr pfleglich behandelt, so dass es nur sehr selten zu Schäden an den Geräten kommt. Wir möchten Sie daher ermutigen den Technik- und Geräteverleih ohne Angst zu nutzen. Für die seltenen Fällen, in denen es zu Schäden oder Verlusten kommt, gelten untenstehende Versicherungsbedingungen

 

Geräteversicherung der Entleihergruppen


Die untenstehende Tabelle schlüsselt für die verschiedenen Entleihergruppen auf, ob und wie eine Geräteversicherung besteht. Im Schadensfall ist die Mitwirkung der Entleiher erforderlich, im Fall von Diebstahl ist zudem ein polizeiliches Aktenzeichen für die Versicherung erforderlich. 

Einzelpersonen und Institutionen können bei wiederholt missbräuchlichem Verhalten vom Geräteverleih ausgeschlossen werden.

Schulen und KiTas

Schulen und KiTas in Trägerschaft der Stadt Frankfurt &

Privatschulen und Institutionen, die Mitglied im Verbund der hessischen Medienzentren sind (Verbundsschulen).

Die Verleihgeräte sind für den Einsatz an Schulen und im Rahmen von Unterricht auch außerhalb der Schule über das Stadtschulamt versichert. 

Hierzu muss vor Verleihbeginn eine entsprechende Leihmeldung an das Stadtschulamt über das Schulsekretariat versandt werden. Genauere Infos hierzu erhalten Sie von Herrn Ölmez im Verleihvorgang.

Jugendhilfeeinrichtungen

Einrichtungen der Jugendhilfe Frankfurt (nach Maßgabe des Jugend- und Sozialamt Frankfurt)

Die entsprechenden Verleihgeräte sind über eine Versicherung des Medienzentrums abgesichert. Die Versicherung ist für den Entleiher kostenfrei.

Der Selbstbehalt im Schadensfall i.H.v. 250EUR muss von der entleihenden Institution getragen werden.

Alle anderen

Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Vereine ohne kommerzielle Nutzung der Verleihgeräte mit städtischer Trägerschaft oder Unterstützung &

alle anderen

Die Versicherung muss über den Entleiher selbst sichergestellt werden. Der Entleiher haftet gemäß unserer Nutzungsbedingungen Geräteverleih für die ausgeliehenen Geräte.