Das Hessische Privatrundfunkgesetz (HPRG) ist Grundlage der Arbeit der Medienprojektzentren Offener Kanal (MOK) in Hessen. Dieses Gesetz läuft Ende des Jahres aus und wird derzeit novelliert. Ab 2023 soll das neue Hessische Gesetz über Privatrundfunk und neue Medien (HPMG) gelten. Die umfangreichsten Änderungen im Vergleich zum geltenden HPRG sieht der derzeitige Entwurf bei den Offenen Kanälen und Medienprojektzentren vor (§§ 27, 28). Die Medienanstalt Hessen (LPR Hessen) soll nur noch eine Einrichtung in Form eines Medienprojektzentrums in eigener Trägerschaft betreiben dürfen. Alle übrigen derzeitigen MOK sollen in privatrechtliche Trägerschaft überführt und ab 2028 nur noch mit 60 Prozent des bisherigen Umfangs gefördert werden. Seit 20 Jahren arbeiten das Medienzentrum Frankfurt e.V. ...